{"id":37,"date":"2019-11-03T09:24:04","date_gmt":"2019-11-03T09:24:04","guid":{"rendered":"http:\/\/schneesport-schule.de\/?page_id=37"},"modified":"2021-12-16T17:28:23","modified_gmt":"2021-12-16T16:28:23","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schneesport-schule.de\/?page_id=37","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<blockquote>\r\n<h1 style=\"text-align: left;\"><strong>Vereinigung Schneesport an Schulen (VSaS e.V.)<\/strong>.<\/h1>\r\n<\/blockquote>\r\n<h2>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/h2>\r\n<h3><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/h3>\r\n<p>Die Vereinigung ist Nachfolgerin des \u201eSchulverbund Schulskikurse\u201c, der 1969 im Rheingau-Taunus-Kreis entstanden ist und inzwischen etwa 40 Schulen, insbesondere aus dem Rhein-Main-Gebiet, umfasst<strong>.<\/strong> Die Vereinigung wird ehrenamtlich geleitet und unterst\u00fctzt die beteiligten Schulen bei der Organisation ihrer Schneesportkurse und bei der Ausbildung und Bereitstellung der \u00dcbungsleiter\/innen.<\/p>\r\n<p>Um den wachsenden p\u00e4dagogischen und organisatorischen Anforderungen an den Schulen zuk\u00fcnftig gerecht zu werden, bedarf es einer rechtlichen und finanziellen Absicherung des Verbunds als gemeinn\u00fctziger Verein. Der neue Name soll die \u00d6ffnung des ehemaligen Verbundes f\u00fcr alle Formen des Schneesports signalisieren.<\/p>\r\n<p>Schneesportkurse der Schulen unterscheiden sich erheblich von \u00fcblichen Vereinsfahrten f\u00fcr Jugendliche. Hinzu kommen sich st\u00e4ndig \u00e4ndernde rechtliche Rahmenbedingungen und p\u00e4dagogische Zielsetzungen (z. B. Schulprogramm). Diesen Unterschieden muss in den Aus- und Fortbildungen des Lehrpersonals Rechnung getragen werden.<\/p>\r\n<p>Hierzu bedarf es der Umsetzung eines geeigneten Aus- und Fortbildungskonzeptes.<\/p>\r\n<ul>\r\n<li>\r\n<h4><strong> 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/h4>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen &#8222;Vereinigung Schneesport an Schulen e.V.&#8220;<\/p>\r\n<ol>\r\n<li>Sie hat ihren Sitz in Idstein und ist im Vereinsregister eingetragen.<\/li>\r\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember des Jahres.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<ul>\r\n<li>\r\n<h4><strong> 2 Ziele und Aufgaben der Vereinigung <\/strong><\/h4>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Ziel und Zweck ist es, Schulen bei der Durchf\u00fchrung von Schneesportkursen zu unterst\u00fctzen und Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler f\u00fcr den Schneesport zu motivieren sowie die F\u00f6rderung der Erziehung.<\/p>\r\n<p>Die Vereinigung erreicht ihre Ziele insbesondere durch<\/p>\r\n<ul>\r\n<li>Ehrenamtliche Unterst\u00fctzung der Schulen bei der Organisation von preisg\u00fcnstigen Schneesportkursen (Unterk\u00fcnfte; Bef\u00f6rderung; Lifte; Leihger\u00e4te; treuh\u00e4nderische Verwaltung des Gemeinschaftskontos der Mitgliedsschulen).<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p>Der Vorstand der VSaS e.V. tritt hierbei ausschlie\u00dflich als ehrenamtlicher Vermittler zwischen den Mitgliedsschulen der VSaS e.V. und den Unterkunftsgebern, der Wildkogel AG und vor allem den Busunternehmen auf<strong>. <\/strong><\/p>\r\n<ul>\r\n<li>Unterst\u00fctzung der Aus- und Fortbildung des Lehrpersonals<\/li>\r\n<li>Vermittlung von \u00dcbungsleiter\/innen\/n f\u00fcr die Schulen<\/li>\r\n<li>Einwerbung von Spenden zur Hilfe bei der Finanzierung der Schneesportkurse<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<ul>\r\n<li>\r\n<h4><strong> 3 Gemeinn\u00fctzigkeit und Steuerbeg\u00fcnstigung<\/strong><\/h4>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<ol>\r\n<li>Die Vereinigung verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Die Vereinigung ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Vereinigung d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Anspr\u00fcche an das Verm\u00f6gen der Vereinigung. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Vereinigung fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\r\n<li>Die Mitglieder der Organe der Vereinigung sowie mit Aufgaben zur F\u00f6rderung der Vereinigung betraute Mitglieder haben gegen\u00fcber der Vereinigung einen Anspruch auf Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsaus\u00fcbung entstandenen<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<p>Aufwendungen (\u00a7 670 BGB) im Rahmen der Beschl\u00fcsse des Vorstandes und im Rahmen der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit der Vereinigung. Eine Ehrenamtspauschale (\u00a7 3 Nr. 26a EStG) in Form eines pauschalen Aufwendungsersatzes oder einer T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung kann geleistet werden.<\/p>\r\n<ol start=\"3\">\r\n<li>Zur F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsstelle ist der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand erm\u00e4chtigt, im Rahmen der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage Mitarbeiter\/inne gegen Honorar zu beauftragen.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<ul>\r\n<li>\r\n<h4><strong>4 Gemeinschaftskonto der Mitgliedsschulen<\/strong><\/h4>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p>Die VSaS e.V. verwaltet ehrenamtlich und treuh\u00e4nderisch die Gemeinschaftskasse der Mitgliedsschulen. Dieses Konto\/Kasse ist nicht Teil der VSaS e.V., sondern Konto der Schulen, \u00fcber das ausschlie\u00dflich die Busrechnungen abgewickelt werden. \u00dcbersch\u00fcsse dienen der Finanzierung von Leerfahrten der Busse, R\u00fccklagenbildung, zur Stabilisierung und Unterst\u00fctzung des Buspreises.<\/p>\r\n<p>In diese Verrechnungskasse zahlen j\u00e4hrlich die an den Schulskikursen teilnehmenden Schulen einen j\u00e4hrlich in der Jahreshauptversammlung festzusetzenden Buspreis f\u00fcr die an den Busfahrten teilnehmenden Sch\u00fcler und Begleitpersonen ein.<\/p>\r\n<ul>\r\n<li>\r\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><strong>5 Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag <\/strong><\/h4>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<ol>\r\n<li>Mitglied k\u00f6nnen Schulen werden, die an den von der VSaS e.V. organisierten Schneesportkursen teilnehmen.<\/li>\r\n<li>Schulen, die nicht regelm\u00e4\u00dfig mitfahren, m\u00fcssen f\u00fcr das Jahr ihrer Teilnahme einen erh\u00f6hten Beitrag zahlen und sind f\u00fcr dieses Jahr Mitglied der VSaS.<\/li>\r\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele der Vereinigung unterst\u00fctzen. F\u00f6rdernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.<\/li>\r\n<li>Jedes Mitglied hat einen im Nachhinein f\u00e4llig werdenden j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.<\/li>\r\n<li>Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeitr\u00e4gen befreit.<\/li>\r\n<li>\u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand durch Annahme der Beitrittserkl\u00e4rung. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes sowie durch Aufl\u00f6sung der Vereinigung. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf R\u00fcckzahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen.<\/li>\r\n<li>Der Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit durch eine schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand erfolgen und wird zum Ende des Rechnungsjahres wirksam.<br \/>Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied:<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<ul>\r\n<li>gegen die Satzung oder Beschl\u00fcsse verst\u00f6\u00dft<\/li>\r\n<li>das Ansehen der Vereinigung sch\u00e4digt oder<\/li>\r\n<li>l\u00e4nger als ein Jahr keinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<ol start=\"8\">\r\n<li>Die f\u00f6rdernden Mitglieder k\u00f6nnen einen Beirat bilden. Der Beirat w\u00e4hlt einen Sprecher und kann dem Vorstand und\/oder der Mitgliederversammlung Empfehlungen geben (z. B. \u00fcber die Verwendung von Spendengeldern). Der Sprecher nimmt an der Hauptversammlung teil.<\/li>\r\n<li>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Mitglieder und der Mindestbeitrag f\u00fcr f\u00f6rdernde Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<ul>\r\n<li>\r\n<h4><strong> 6 Organe der Vereinigung<\/strong><\/h4>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p>Die Organe der Vereinigung sind:<\/p>\r\n<ul>\r\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\r\n<li>Der Vorstand<\/li>\r\n<li>Der Beirat<\/li>\r\n<li>\r\n<h4><strong> 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/h4>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstand geleitet. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien f\u00fcr die Arbeit der Vereinigung auf und entscheidet Fragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung.<\/p>\r\n<ol>\r\n<li>Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung geh\u00f6ren insbesondere:<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<ul>\r\n<li>Satzungs\u00e4nderungen<\/li>\r\n<li>Wahl und Entlastung des Vorstandes<\/li>\r\n<li>Berufung gegen den Ausschluss von Mitgliedern<\/li>\r\n<li>Wahl einer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin\/eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers auf Vorschlag des Vorstandes<\/li>\r\n<li>Kassenpr\u00fcfung und Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\r\n<li>Festsetzung der Beitr\u00e4ge auf Vorschlag des Vorstandes<\/li>\r\n<li>Grunds\u00e4tze der Organisation und Finanzierung der Schneesportkurse<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<ol start=\"3\">\r\n<li>Stimmberechtigt sind die Vertreter\/innen der Mitgliedsschulen mit jeweils einer Stimme.<\/li>\r\n<li>Teilnahmeberechtigt sind dar\u00fcber hinaus alle f\u00f6rdernden Mitglieder der VSaS und falls es organisatorisch m\u00f6glich ist weitere Lehrer\/innen der stimmberechtigten Schulen.<\/li>\r\n<li>Die Mitgliederversammlung wird allj\u00e4hrlich als Jahreshauptversammlung einberufen. Zur Jahreshauptversammlung sind die Mitglieder mindestens drei Wochen vor dem angesetzten Termin unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung schriftlich einzuladen. Elektronische Mails gelten als schriftliche Einladung. Die Versammlung kann auch als Videokonferenz durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\r\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde und mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder teilnehmen. Sind weniger als 25% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend, kann ohne Einhaltung von Fristen eine Wiederholung der Jahreshauptversammlung einberufen werden, die dann ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/li>\r\n<li>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen durch den Vorstand mit zweiw\u00f6chiger Ladungsfrist unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen werden. Ihre Beschl\u00fcsse sind unabh\u00e4ngig von der Zahl der anwesenden Mitglieder f\u00fcr die Vereinigung verbindlich. Elektronische Mails gelten auch hier als schriftliche Einladung.<br \/>Mitgliederversammlungen m\u00fcssen einberufen werden, wenn<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00b0 mindestens ein Drittel der Mitglieder der Vereinigung ihre Einberufung verlangt.<\/p>\r\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00b0 das Interesse der Vereinigung dies erfordert<\/p>\r\n<p>Mitgliederversammlungen entscheiden in allen F\u00e4llen, in denen es die Satzung nicht anders vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\r\n<ol start=\"8\">\r\n<li>Die Jahreshauptversammlung w\u00e4hlt alle zwei Jahre ein oder zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand oder Gesamtvorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, m\u00fcssen aber kein Vereinsmitglied sein. Die Amtszeit betr\u00e4gt 2 Jahre. In Ausnahmef\u00e4llen kann die Mitgliederversammlung bei der JHV beschlie\u00dfen, das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr nicht zu pr\u00fcfen.<\/li>\r\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen j\u00e4hrlich die gesamte Vereinskasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen. Zus\u00e4tzlich pr\u00fcfen die Kassenpr\u00fcfer die \u201eGemeinschaftskasse der Mitgliedsschulen\u201c. \u00dcber die Jahrespr\u00fcfung der gesamten Kassenf\u00fchrung haben sie in der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten und bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Kassenf\u00fchrung die Entlastung des Gesamtvorstandes zu beantragen.<\/li>\r\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse und den Verlauf der Versammlung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Es wird vom\/der Versammlungsleiter\/in und dem\/der Protokollf\u00fchrer\/in unterschrieben und den Mitgliedern zugestellt.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<ul>\r\n<li>\r\n<h4><strong> 8 Vorstand<\/strong><\/h4>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, die Vereinsmitglieder sein m\u00fcssen. \u00dcber die interne Aufgabenverteilung entscheidet der gew\u00e4hlte Vorstand.<\/p>\r\n<ol>\r\n<li>Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/li>\r\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB. Jedes Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt.<\/li>\r\n<li>Die Amtszeit des Vorstands betr\u00e4gt 2 Jahre. Er bleibt bis zur Bestellung des<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 neuen Vorstandes im Amt.<\/p>\r\n<ol start=\"5\">\r\n<li>Der Vorstand kann weitere Mitglieder mit der Wahrnehmung besonderer<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<p>Aufgaben betrauen. Diese Mitglieder k\u00f6nnen an den Vorstandssitzungen als Beisitzer\/in teilnehmen, mit beraten und sind dort stimmberechtigt.<\/p>\r\n<p>Sollte ein Ausbildungsbeauftragter\/eine Ausbildungsbeauftragte berufen werden, sollte er\/sie die Ausbilderqualifikation im DSV\/HSV besitzen.<\/p>\r\n<ol start=\"6\">\r\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder m\u00fcndlich durch ein Vorstandsmitglied mindestens eine Woche vorher, in dringenden F\u00e4llen mit Dreitagesfrist.<\/li>\r\n<li>Die Beschl\u00fcsse sind zu protokollieren, von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen und allen Vorstandsmitgliedern zu \u00fcbermitteln.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<ul>\r\n<li>\r\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><strong>9 Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung<\/strong><\/h4>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<p><strong>\u00a0<\/strong>\u00dcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung der Vereinigung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschl\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen oder zur Aufl\u00f6sung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis sp\u00e4testens einen Monat vor der Mitgliederversammlung zuzuleiten.<\/p>\r\n<ol>\r\n<li>F\u00fcr die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.<\/li>\r\n<li>\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Satzung, die von der zust\u00e4ndigen Registerbeh\u00f6rde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bed\u00fcrfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern sp\u00e4testens mit der n\u00e4chsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.<\/li>\r\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das gesamte Verm\u00f6gen dem Rheingau-Taunus-Kreis, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung der Erziehung zu verwenden hat.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<p>Idstein, den 20.04.2021<\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinigung Schneesport an Schulen (VSaS e.V.). \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00e4ambel Die Vereinigung ist Nachfolgerin des \u201eSchulverbund Schulskikurse\u201c, der 1969 im Rheingau-Taunus-Kreis entstanden ist und inzwischen etwa 40 Schulen, insbesondere aus dem Rhein-Main-Gebiet, umfasst. Die Vereinigung wird ehrenamtlich geleitet und unterst\u00fctzt die beteiligten Schulen bei der Organisation ihrer Schneesportkurse und bei der Ausbildung und Bereitstellung der \u00dcbungsleiter\/innen. Um &hellip; <a href=\"https:\/\/schneesport-schule.de\/?page_id=37\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":31,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-37","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack-related-posts":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/schneesport-schule.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/37","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/schneesport-schule.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/schneesport-schule.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schneesport-schule.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schneesport-schule.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=37"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/schneesport-schule.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/37\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":224,"href":"https:\/\/schneesport-schule.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/37\/revisions\/224"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schneesport-schule.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/31"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/schneesport-schule.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=37"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}